Geld in der Partnerschaft – gemeinsame oder getrennte Kontoführung?

Irgendwann wird die Partnerschaft immer enger und intensiver und letztlich entscheidet man sich dazu, eine gemeinsame Wohnung zu beziehen. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, wie man künftig die Finanzen regeln möchte. Entscheidet man sich für eine gemeinsame Bankverbindung, können Konflikte befeuert werden. Vielleicht spielt einer der Partner gern an NetBet Spielautomaten, was grundsätzlich ein schöner Zeitvertreib ist, aber der andere Partner befürchtet, dass das eigene Geld dafür eingesetzt wird. Bei getrennten Konten ist wiederum viel Rechnerei im Spiel. Gibt es also vielleicht noch eine weitere Lösung?

 

Wer zahlt was?

Eigentlich taucht diese Frage schon ab dem ersten Date auf. Zahlt jeder seine Rechnung selber oder übernimmt er oder sie die Rechnung? Sobald die Beziehung dann aber intensiver wird und man zusammenzieht oder sich entscheidet zu heiraten, dann gilt es, diese Frage eindeutig zu klären. Ab diesem Zeitpunkt geht es dann darum, wie man die Finanzen im Alltag organisiert. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie man das Thema „Geld in der Partnerschaft“ angehen kann.

 

Das gemeinsame Konto: Eher ein Modell für verheiratete Paare

In diesem Fall entscheidet man sich für ein einziges, gemeinsames Konto. Dann landen alle Gehälter auf diesem Konto und natürlich werden auch sämtliche Ausgaben von diesem Konto beglichen. Das ist die Funktionsweise eines Gemeinschaftskontos. Hierzulande wird die gemeinsame finanzielle Situation von ca. 75 Prozent der Ehepaare so gelöst, wie eine Umfrage, die vor einigen Jahren von der Postbank durchgeführt wurde, zeigte.

Zweifelsohne bietet diese Lösung durchaus Vorteile. Es gibt keine unterschiedlichen Bankkarten mit unterschiedlichen IBAN-Nummern. Gerade wenn ein Partner den größten Teil des Haushaltseinkommens verdient und sich der andere vielleicht gerade um die Kindererziehung kümmert, dann symbolisiert ein solches Gemeinschaftskonto, dass beide Aufgabenbereiche gleichmäßig gewertet werden und das Einkommen beiden Partnern zu gleichen Teilen zusteht.

Das Gemeinschaftskonto hat aber auch Nachteile, denn es kann Konflikte auch befeuern. Wenn einer der Partner regelmäßig viel Geld für bestimmte Konsumgüter oder das Freizeitvergnügen ausgibt, kann das eventuell beim anderen Partner beim Blick auf den Kontoauszug für Unmut sorgen. Sinnvoll ist es immer, wenn sich die Partner, die sich für ein Gemeinschaftskonto entschieden haben, bereits zu Beginn auf eine Art Taschengeldbetrag für beide Seiten geeinigt haben. Über diesen Betrag muss dann aber auch keiner der beiden Rechenschaft ablegen.

Empfehlenswert ist es dann, dass dieser festgelegte Betrag vom Konto abgehoben wird und jeder für sich deponiert diesen auf seine eigene Art und Weise.

 

Unverheiratete Paare sollten lieber kein Gemeinschaftskonto planen

Sollte die Beziehung von unverheirateten Paaren in die Brüche gehen, dann ist bei einem Gemeinschaftskonto nicht klar geregelt, welche Summe wem zusteht. Die Situation stellt sich bei einem verheirateten Paar etwas anders dar. Im Falle der Scheidung steht grundsätzlich jedem Ehepartner die Hälfte zu, sofern es keine weiteren Regelungen in einem Ehevertrag gibt.

Entscheidet man sich dennoch für ein Gemeinschaftskonto, so muss es sich aber unbedingt um ein Oder-Konto und nicht um ein Und-Konto handeln. Beide Partner haben beim Oder-Konto Zugriff. Damit muss man nicht immer wieder gemeinsam einer Überweisung zustimmen. Wichtig ist das auch im Fall einer Erkrankung, denn beim Oder-Konto können beide Partner die finanziellen Angelegenheiten problemlos weiter regeln.

 

Die Konten bleiben getrennt

Viele Paare entscheiden sich zwar für ein gemeinsames Leben und teilen Tisch und Bett, jedoch nicht das Konto. Der Vorteil liegt hier klar auf der Hand, niemand muss sich beim anderen für seine Ausgaben rechtfertigen und Einblick gewähren. Allerdings ist das ein Modell, das in der Regel genauso lange funktioniert, wie man noch getrennt wohnt.

Deutlich komplizierter stellt sich die Situation dar, sobald man eine gemeinsame Wohnung mit entsprechend gemeinsamen Ausgaben bezieht. Hier gilt es dann, die Mietanteile, die Unterhaltskosten und vieles mehr auseinander zu dividieren. Noch komplizierter gestaltet sich die Situation vor allem, wenn es gemeinsame Kinder gibt und auch hier eine gerechte Aufteilung stattfinden muss.

Einige Paare kommen gut damit zurecht, dass einer die Miete und der andere die Einkäufe und den Strom zahlt, aber hier droht immer sehr schnell die Gefahr, dass einer irgendwann das Gefühl bekommt, die Aufteilung sei nicht gerecht. Spätestens jetzt sollte das auch kommuniziert werden, um schnellstmöglich eine entsprechende Lösung zu finden.

 

Beliebt ist das Drei-Konten-Modell

Um Konflikte zu vermeiden und dennoch weitgehend in finanzieller Hinsicht autark zu bleiben, kann man sich auch für das Drei-Konten-Modell entscheiden. Hier werden sofort die Vorteile von Gemeinschaftskonto und getrennten Konten miteinander vereint.

Das Prinzip ist denkbar einfach, denn hier behält jeder Partner sein eigenes Girokonto, wobei zusätzlich ein drittes Konto eröffnet wird. Auf dieses Konto wird der Betrag für die gemeinsamen Zahlungsverpflichtungen überwiesen. Beide Partner haben dann auch entsprechenden Zugriff auf dieses dritte Konto. Wie diese Konten dann geführt werden, bleibt jedem Paar selbst überlassen. Hier kann man sich zum Beispiel entscheiden, dass die jeweiligen Gehälter nach wie vor das eigene Konto laufen und dann ein fester Betrag für Miete und Lebenshaltungskosten per Dauerauftrag aufs Gemeinschaftskonto fließt.

Möglich ist aber auch, dass beide Gehälter auf dem gemeinsamen Konto landen und dann ein festgelegtes Taschengeld auf die persönlichen Bankverbindungen überwiesen wird. Oftmals kann man auch noch ein Unterkonto anlegen, auf dem dann beispielsweise noch zusätzliches Geld für gemeinsame Urlaube oder Ähnliches angespart wird.

 

Wie verteilt man die Kosten?

Schnell kann aber auch die Frage auftauchen, wie man die Gelder aufteilt, wenn einer der Partner mehr verdient als der andere. Beteiligen sich dann beide Partner trotzdem zu gleichen Teilen an den Kosten oder ist die Verteilung eher anteilig vom Einkommen?

Gerade wenn sich einer der Partner mehr um die Kinder kümmert und daher auch nur in Teilzeit arbeitet, sollte die Aufteilung natürlich anteilig anfallen. Es gibt aber natürlich auch die Möglichkeit, dass beide Partner Vollzeit arbeiten und dennoch unterschiedlich verdienen. Hier müssen persönliche Lösungen gefunden werden, damit sich keiner der Partner benachteiligt oder übervorteilt fühlt. Viele Konflikte lassen sich von vornherein vermeiden, wenn hier klar und ehrlich kommuniziert wird.

Es ist auch immer wieder möglich, dass der eine Partner, der überhaupt keinen Wein mag, während die andere teure Weine bevorzugt, in diesen Kosten unnötige Ausgaben sieht. Um hier Konflikten vorzubeugen, kann von Anfang an geklärt werden, dass derartige Ausgaben zum Beispiel nicht dem Haushalt zugeordnet werden, sondern dem persönlichen Hobby. Entsprechend sind das dann Kosten, die vom persönlichen Konto und nicht vom Gemeinschaftskonto beglichen werden.

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